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Anmeldung Ihrer neuen Auszubildenden Schuljahr 2026/2027

Eine Anmeldung an der BS Steuern ist jederzeit bei Abschluss des Ausbildungsvertrages möglich.

Senden Sie uns für die Anmeldung Ihrer neuen Auszubildenden im Schuljahr 2026/27 das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular  mit dem Ausbildungsvertrag und dem letzten Schulzeugnis an bs-steuern@muenchen.de.

Zur Klasseneinteilung beachten Sie bitte folgende Information zu den Einteilungskriterien nach Berufsschulpflicht oder Berufsschulberechtigung:

Wer ist berufsschulpflichtig? BayEUG Art. 39 

Wer in einem Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz steht, ist zum Besuch der Berufsschule verpflichtet, längstens bis zum Ende des Schuljahres, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird. 

  • Berufsschulpflichtig sind i.d.R. alle Auszubildenden, die nach dem erfolgreichen Abschluss der Mittelschule, Realschule, Wirtschaftsschule sowie der 10. Klasse am Gymnasium eine duale Berufsausbildung beginnen. 

 Wer ist berufsschulberechtigt? BayEUG Art. 40 

Berufsschulberechtigt sind Auszubildende mit Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachhochschulreife) oder Personen, die eine 

Umschulung durchlaufen. 

  • Berufsschulberechtigt sind i.d.R. alle Auszubildenden, die mit einer abgeschlossenen (Fach-)/ Hochschulreife, Berufsausbildung, Studium, etc. eine duale Ausbildung beginnen oder spätestens am 31.07. des aktuellen Jahres das 21. Lebensjahr vollendet haben.

Die Klasseneinteilung kann erst ab der ersten Schulwoche im neuen Schuljahr vorgenommen werden. Alle neuen Auszubildenden und die Ausbildenden erhalten bis Freitag, 18.09.2026 eine E-Mail mit der Klasse, dem Raum und der Klassenleitung. Wir begrüßen alle neuen Schülerinnen und Schüler an den Willkommenstagen um 08:30 Uhr:

  • Montag, 21.09.2026 für alle berufsschulpflichtigen Auszubildenden und den Schüler*innen der ST10K in der großen Aula

  • Mittwoch, 23.09.2026 für alle berufsschulberechtigten Auszubildenden in der kleinen Aula

Weitere Informationen zum Berufsschulbesuch erhalten Sie in unserem aktuellen Infoheft.   

Bitte beachten Sie die neue Klassen-Tage-Verteilung der Klassen im Schuljahr 2026/27.

Wir bitten unsere neuen Schüler*innen am 1. Unterrichtstag mitzubringen:

  • letztes Schulzeugnis und ggf. Zeugnis über den höchsten allgemein-bildenden Schulabschluss/Berufsabschluss (Kopie)

  • Ausbildungsvertrag mit Eintragungsvermerk der Steuerberaterkammer München / Umschulungsvertrag (Kopie)

  • Erklärungen Schuljahr 2026/27 (mit allen notwendigen Unterschriften).

  • Lernmittelpauschale von EUR 10,00 (bitte passend in Scheinen)

  • Foto (klein) für das Notenblatt - nur zur internen Verwendung (freiwillig)

  • Schreibmaterialien (Stift/Papier oder auch eigene mobile elektronische Endgeräte mit ausreichender Akkukapazität für den kompletten Schultag wie z.B. Notebook, Tablet, etc.)

Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 11 und 12 entnehmen die Informationen über den Stundenplan in webUntis. 

 

Bitte beachten Sie, dass die Ausbildung in der Regel zum 01. September eines Jahres begonnen wird und bei einer 3- jährigen Ausbildung am 31.08. endet. (bei einer 2,5 jährigen Ausbildung dann am 28.02.).

Auch die bayerische Lehrplanrichtlinie 2022 ist für eine Ausbildung, beginnend am 01. September konzipiert.

Die Ausbildung kann aber auch zu jedem anderen Zeitpunkt begonnen werden.

Zu beachten ist hier nur, dass sich damit auch das Ende der Ausbildung entsprechend ändert und das Auswirkungen auf den Termin der Abschlussprüfung hat.

Zur Sommerprüfung zugelassen sind alle Auszubildenden, deren Ausbildungszeit im Zeitraum vom 01. April bis 30. September eines Jahres endet.

Zur Winterprüfung zugelassen sind alle Auszubildenden, deren Ausbildungszeit im Zeitraum vom 01. Oktober bis 31. März des Jahres endet.

Bei einem verspäteten Beginn der Ausbildung steigt die/der Auszubildende aber trotzdem in das laufende Schuljahr der Berufsschule ein und der versäumte Unterrichtsstoff muss selbstständig nachgeholt werden.

Schüler*innen mit einem Umschulungsvertrag gem. § 58 ff Berufsbildungsgesetz erhalten in der Regel einen Vertrag über zwei Jahre. Diese haben die Möglichkeit, den Unterricht der 11. und 12. Klasse (Dienstag und Donnerstag) parallel zu besuchen.