Notice
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Aufgaben
Die Verbindungslehrkräfte werden durch die Klassensprecherinnen und Klassensprecher und ihre jeweiligen Stellvertreter gewählt.
Ihre Aufgaben sind im BayEUG geregelt: "Die Verbindungslehrkräfte pflegen die Verbindung zwischen Schulleiterin bzw. Schulleiter und Lehrkräften einerseits und den Schülerinnen und Schülern andererseits. Sie beraten die Einrichtungen der Schülermitverantwortung und vermitteln bei Beschwerden." (Art. 62)

